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Stand 4.12.2010
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren
Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für
alle
weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden
bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der
Anbietende
eine
angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive
Umsatzsteuer
zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche
oder
innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen
oder
zur
Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu
ermäßigen.
Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu
bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch
mit
Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten
erst
mit
dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden
sind
wir
berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des
Kunden,
ab
dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden
oder
Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom
Vertrag
berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des
Rücktrittes
haben
wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden
und
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten.
Tritt
der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so
haben
wir
die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen;
im
letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe
von
15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei
Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom
Vertrag
innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt
mit
dem
Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß
dieser
Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den
Vertrag
ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von
Unterschriften
sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren
Ausführung
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt
nicht
möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden
Mahn-
und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen,
wobei er
sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu
ersetzen,
die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden
Vergütungen
ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro
erfolgter
Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen
pro
Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch
werden
jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden
für
Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag,
mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der
gewählten
Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein
branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart
übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns
einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag
in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne
einzulagern.
Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung
einer
angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
anderweitig
zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen,
die
zur
Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen
Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die
vereinbarten
Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann
der
Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden
zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt
insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild,
Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt
nicht
für
Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
Das
Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft
handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt
die
Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch
dann,
wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht
wird.
Vor
Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen
ist
der
Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu
sichern,
andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die
Verantwortung
zu tragen hat.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob
fahrlässig
verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung
unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom
Vertrag,
wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene
Transport-
und
Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch
Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem
Geschäftsbetrieb
der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der
offenen
Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen,
verpfänden,
verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere
für
die
Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber
Dritten,
soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen
Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und
diese
rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere
in
der
offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu
machen.
Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden
Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen
Versicherer
sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen
gegen
uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation
außer
in
den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen
Teiles
des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag
entstehenden
Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen
Daten
in
Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der
Kunde
ist
verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung
unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene
Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie
Muster,
Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
daran
keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte